
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bastan Group – Inhaber: Ehsan Bastan
1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bastan Group und Auftraggebern über Dienstleistungen in den Bereichen Gebäudereinigung, Facility Services, Logistik- und Transportleistungen, Container- und Entsorgungsdienst sowie Event- und Bühnenlogistik.
(2) Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn die Bastan Group deren Geltung ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Art, Umfang, Intervalle und Leistungsorte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Einzelvertrag.
(2) Die Bastan Group ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen qualifizierte Erfüllungsgehilfen oder Nachunternehmer einzusetzen. Die Bastan Group bleibt dabei alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung.
(3) Ergänzungen, Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach tatsächlichem Aufwand oder nach Vereinbarung vergütet.
3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zur Leistungserbringung erforderlichen Bereiche (z. B. Gebäude, Räume, Freiflächen, Ladezonen) rechtzeitig, vollständig und sicher zugänglich sind.
(2) Betriebs-, Sicherheits- und Zugangsvorschriften des Auftraggebers sind der Bastan Group rechtzeitig mitzuteilen.
(3) Bei Reinigungsleistungen hat der Auftraggeber die zu reinigenden Bereiche frei von Gegenständen und Gefahrenquellen zu halten. Für Schäden aufgrund unzureichender Vorbereitung haftet der Auftraggeber.
4 Leistungszeiten und höhere Gewalt
(1) Leistungszeiten ergeben sich aus dem Vertrag oder Leistungsverzeichnis.
(2) Anpassungen aufgrund betrieblicher Erfordernisse des Auftraggebers sind möglich, bedürfen jedoch einer vorherigen Abstimmung.
(3) Ereignisse höherer Gewalt oder vergleichbare Umstände (z. B. extremen Wetterlagen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Epidemien) berechtigen die Bastan Group, Leistungen zu verschieben oder vorübergehend auszusetzen. Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
5 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag oder Angebot und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Monatliche Pauschalen werden nach Vereinbarung im Voraus oder monatlich abgerechnet. Einzel- und Projektleistungen werden nach Durchführung berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Bastan Group berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnkosten zu erheben und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
6 Preisänderungen
(1) Bei langfristigen Verträgen ist die Bastan Group berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren wie Lohnkosten, Materialpreise, Entsorgungsgebühren oder Energiepreise ändern.
(2) Preisänderungen werden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Ist die Preiserhöhung für den Auftraggeber unzumutbar, kann dieser den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
7 Mängelrechte und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat Leistungen unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel sofort zu melden.
(2) Bei berechtigten Mängelanzeigen leistet die Bastan Group zunächst Nachbesserung.
(3) Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen.
(4) Schadensersatz richtet sich ausschließlich nach 8 dieser AGB.
8 Haftung
(1) Die Bastan Group haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Bastan Group nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für Wertgegenstände, Bargeld, wichtige Dokumente oder besonders empfindliche Gegenstände haftet die Bastan Group nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
9 Betriebshaftpflichtversicherung
Die Bastan Group unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit abdeckt.
10 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Dauerdienstverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich.
(3) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor bei:
11 Abwerbeverbot
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine Mitarbeiter der Bastan Group ohne schriftliche Zustimmung abzuwerben oder einzustellen.
(2) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist die Bastan Group berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen.
12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung der Bastan Group verarbeitet.
13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wiesbaden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, tritt an deren Stelle.